Hausordnung Apartment Tiergarten vom 26.11.2008
Die Hausordnung soll ein gutes Einvernehmen sowie zufrieden stellende Wohnverhältnisse im Haus sichern.
Die Hausordnung ist für Bewohner (Eigentümer, Mieter) und Gäste des Hauses verbindlich.
Die Ruhe in einem Mehrfamilienhaus ist vom rücksichtsvollen Verhalten der Bewohner und Gäste.abhängig. Jeder Bewohner ist für das Verhalten seiner Gäste verantwortlich.
Türen und Fenster sollen möglichst leise geschlossen werden
Musik, Radios und Fernsehgeräte sollen auf Zimmerlautstärke eingestellt werden, um die Mitbewohner nach Möglichkeit nicht zu belästigen.
Schwere technische Geräte, wie Näh-, Strick- und Waschmaschinen sowie Musikinstrumente sind schalldämpfend aufzustellen.
Tätigkeiten, die Lärm verursachen, insbesondere Reparaturarbeiten, Bohren, Hämmern und Musizieren, sind von Mo — Fr in der Zeit von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 19.00 Uhr,
Sa nur von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr, durchzuführen. An Sonn— und Feiertagen sind alle lärmenden Tätigkeiten zu unterlassen.
Spielen im Treppenhaus und Fluren ist nicht gestattet.
Baden, Duschen ist nach 22.00 Uhr möglichst zu vermeiden.
Durch Abflussleitungen - insbesondere Bad, Küche und WC — dürfen keine Abfälle, Essensreste, Fette oder andere Gegenstände, die zu Verstopfungen des Abwassersystems führen können, entsorgt werden. Diese Gegenstände gehören in den dafür vorgesehenen Mülibehälter oder in den Sondermüll.
Rettungs—/Feuerschutzeinrichtungen dürfen nicht außer Funktion gesetzt oder verändert werden. Die Vorschriften zur Brandschutzverhütung sind für jeden Bewohner verbindlich.
Soweit es für die Hausbewohner erkennbar und feststellbar ist, werden sie den Verwalter oder Eigentümer schnellstmöglich über Schäden, insbesondere an Zu- und Abwasserleitungen, Feuchtigkeit im Keller- und Dachbereich und über Schäden an der Heizungsanlage informieren.
Jeder Eigentümer ist für sein Sondereigentum selbst verantwortlich. Bei Störungen oder sonstigen Beanstandungen des Gemeinschaftseigentums ist die Hausvenivaltung schriftlich zu verständigen; bei Gefahr teiefonisch vorab.
Eventuelle Beschädigungen gehen zu Lasten des Verursachers.
Die Benutzung des Spielplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Ruhezeiten sind zu beachten. Für Schäden (Verunreinigungen) gleich welcher Art haften die Eltern ggf. ist der Spielsand zu Lasten des Verursachers auszutauschen.
Fahrräder sind in den Fahrradständern oder im Privatkeller abzustellen
Lagern von Gegenständen außerhalb der Wohnung und des eigenen Kellers ist nicht gestattet Das Abstellen von Motorfahrzeugen (z.B. Mopeds) ist untersagt
Abfälle mit Ausnahme von Sperrmüll gehören in die vorgesehenen Mülltonnen. Verpackungsmaterialien und großvoltimige Gegenstände sind in geeigneter Weise zu zerkleinern. Deckel der Mülibehälter sind zu schliessen;
Sperrmüll ist von jedem Bewohner selbst zu entsorgen (BSR Recyciinghof).
Die Lagerung von giftigen, brennbaren oder gefährlichen Stoffen in der Wohnung oder den Kellern einschl. der Flure ist nicht gestattet.
Veränderungen der äußeren Gestaltung am Haus durch Sichtblenden, Markisen, Antennen, Wäscheleinen Satellitenempfangsanlagen etc. sind grundsätzlich nicht gestattet.
Es wird empfohlen bei längerer Abwesenheit den Zugang zur Wohnung für Notfälle zu regeln. Beim Reinigen des Balkon- oder Terrassenbodens ist dafür zu sorgen, dass der Wasserablauf frei gehalten wird.
Die Haltung von Hunden und Katzen ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Verwaltung gestattet.